Organisation

Um euch bei der Vorbereitung eures Auslandsaufenthalts zu unterstützen und eventuelle Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, haben wir für euch die wichtigsten Informationen und weiterführende Links zusammengestellt, die ihr bei euren Vorüberlegungen beachten solltet.


Ansprechpartner

Das International Office steht euch bei formalen und organisatorischen Fragen zum Auslandsaufenthalt beratend zur Seite und stellt alle wichtigen Unterlagen online zur Verfügung. In der Europäischen Medienwissenschaft könnt ihr euch an den Erasmus-Koordinator Dr. Bernd Bösel 📧 wenden.


Zeitpunkt

Aufgrund der Eingliederung von Pflichtveranstaltungen in den Studienverlauf wird ein Auslandsaufenthalt im Bachelor ab dem 5. Semester empfohlen und an den Erasmus + Partnerhochschulen der EMW  auch erst angeboten.

Theoretisch ist ein früherer Aufenthalt möglich, z.B. an Partnerhochschulen anderer Institute, ein abgeschlossenes Studienjahr ist in der Regel aber Pflicht. Ein nicht beurlaubter Auslandsaufenthalt während des Masters ist ohne Überschreitung der Mindeststudiendauer fast unmöglich und wird deshalb eher nicht empfohlen. Studierende, die die Erfahrung trotzdem nicht missen möchten, können aufgrund der Bewerbungsfristen ohnehin erst einen Aufenthalt ab dem 3. Semester anstreben. Informiert euch rechtzeitig, da die Planung und Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt je nach Programm bis zu über einem Jahr beanspruchen kann.


Dauer

Wie lange ihr im Ausland bleibt, hängt von euren persönlichen Plänen und der Art des gewünschten Aufenthalts ab. Viele Studierende entscheiden sich zunächst für ein Semester, und nutzen gegebenenfalls die Möglichkeit einer Verlängerung. Über das Erasmus+ Programm können Auslandsaufenthalte von bis zu zwölf Monaten in jedem Studienzyklus gefördert werden. Bei einigen Programmen, hauptsächlich für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland, werden Plätze nur für ein Jahr vergeben.


Anrechnung von Leistungen

Der Erasmus-Koordinator der EMW Bernd Bösel bemüht sich, alle im Ausland belegten Kurse in das Modulsystem der Europäischen Medienwissenschaft zu integrieren. Fachfremde Kurse können außerdem in Modul 10 angerechnet werden. Während eines Auslandsaufenthalts besteht die Möglichkeit, maximal zwei mit den Anforderungen der EMW vergleichbare Modulabschlüsse zu machen. Im Ausland erreichte Noten werden in das deutsche Notensystem umgerechnet. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Erasmus-Koordinator und muss dem jeweiligen Prüfungsausschuss mit den entsprechenden Nachweisen vorgelegt werden.


Beurlaubung


Eine Beurlaubung während des Auslandsaufenthalts ist nicht verpflichtend, wird in der Regel aber empfohlen. Neben der Ersparnis großer Teile der Semestergebühren werden eure Fachsemester nicht weitergezählt, was wichtig ist, wenn ihr in Regelstudienzeit bleiben möchtet. Besonders für Master-Studierende ist es sinnvoll die Beurlaubung als kostenneutrale Verlängerung des Studiums wahrzunehmen. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotzdem wie gewohnt angerechnet werden.

Beurlaubungshinweise


Finanzierung

Im Rahmen der Programme Erasmus+ und der Hochschulpartnerschaften erhalten Studierende eine  finanzielle Förderung, die mindestens von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit. Bei Erasmus+ wird zusätzlich ein Mobilitätszuschuss ausgezahlt, der je nach Lebenserhaltungskosten in dem Land des Aufenthalts variiert. Eine Alternative bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Monaten außerhalb des Erasmus+ Programmes stellt außerdem das PROMOS-Stipendienprogramm dar. Insofern bestimmte Voraussetzungen (ausreichende Sprachkenntnisse, Anrechenbarkeit von Leistungen, min. ein abgeschlossenes Studienjahr, Aufenthalt von min. 12 Wochen bzw. 6 Monaten) erfüllt sind, besteht unabhängig davon ob ihr Inlands-BAföG bekommt, die Möglichkeit, Auslands-Bafög zu erhalten. Studiengebühren können bis zu einem Jahr und maximal 4.600 Euro finanziert werden. Es lohnt sich, beim für ihr Gastland zuständigen Auslands-BAföG-Amt einen Antrag zu stellen. 

Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthalts

BAföG-Auslandsförderung